In der Kommunikation zwischen Leistungsberechtigten, Leistungsträgern und Leistungserbringern werden regelmäßig Fachbegriffe verwendet. Diese möchten wir in diesem Beitrag einfach und verständlich erklären.
die/der Leistungsberechtigte | Ein Mensch, der die Vorraussetzungen zum Erhalt der Leistung erfüllt. |
Leistungserbringer | Eine Person oder ein Dienstleister, der die genehmigte Leistung erbringt. |
Leistungsträger | Eine Behörde, die die Leistung prüft, genehmigt und bezahlt. |
Bedarf | Die Hilfe, die individuell benötigt wird, um Teilhabe-Ziele erreichen zu können. |
Experte | Ein Mensch mit Behinderung ist Experte in eigener Sache. |
Beratungspflicht | Der Leistungsträger hat eine Beratungspflicht gegenüber der/dem Leistungsberechtigten und muss über Formen und Möglichkeiten umfassend informieren. |
Bedarfsermittlung | Die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs im Gespräch mit der/dem Leistungsberechtigten. Verwendung grundsätzlicher Bedarfsermittlungsinstrumente notwendig. |
Transparenz | Der Vorgang von der Feststellung des Bedarfs bis hin zum Erlass eines Bescheids muss für die/den Leistungsberechtigte(n) transparent sein. |
Bedarf decken | Der Leistungsträger muss den Bedarf decken, hierauf besteht ein Rechtsanspruch. |
Gesamtplankonferenz | Ein Termin, in welchem alle Beteiligten sich zum Inhalt des Gesamtplans austauschen. |
Gesamtplan | Dieses Schriftstück beinhaltet alle Details der Leistung und wird kontinuierlich fortgeschrieben. |
Bescheid | Das rechtsverbindliche Schreiben des Leistungsträgers. |
Widerspruch | Schreiben entgegen einer behördlichen Entscheidung. |
Gewährungszeitraum | Der Zeitraum, in dem die Leistung gewährt wird. |
Wohn- und Betreuungsvertrag | Ein besonderer Vertag, auf Basis des Gesetzes zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen. |
Teilhabe | Einbezogensein in eine Lebenssituation |
BTHG (Artikelgesetz) | Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt und das für Menschen mit Behinderungen viele Veränderungen bedeutet. |
Teilhabeziele | Ziele der Teilhabe, die fortlaufend überprüft und angepasst werden müssen. |
Zielvereinbarung | Vertrag über die zweckgebundene Verwendung der Leistung und die Teilhabeziele zwischen der/dem Leistungsberechtigten und Leistungsträger. |
Frist | Anträge und Vorgänge unterliegen Fristen. Hierdurch kann die zeitnahe Bearbeitung der Anliegen gewährleistet werden. |