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Was bedeuten die Begriffe in der Eingliederungshilfe?

In der Kommunikation zwischen Leistungsberechtigten, Leistungsträgern und Leistungserbringern werden regelmäßig Fachbegriffe verwendet. Diese möchten wir in diesem Beitrag einfach und verständlich erklären.

die/der Leistungsberechtigte

Ein Mensch, der die Vorraussetzungen zum Erhalt der Leistung erfüllt.

Leistungserbringer

​Eine Person oder ein Dienstleister, der die genehmigte Leistung erbringt.

Leistungsträger

​Eine Behörde, die die Leistung prüft, genehmigt und bezahlt.

Bedarf

​Die Hilfe, die individuell benötigt wird, um Teilhabe-Ziele erreichen zu können.

Experte

​Ein Mensch mit Behinderung ist Experte in eigener Sache.

Beratungspflicht

​Der Leistungsträger hat eine Beratungspflicht gegenüber der/dem Leistungsberechtigten und muss über Formen und Möglichkeiten umfassend informieren.

Bedarfsermittlung

​Die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs im Gespräch mit der/dem Leistungsberechtigten. Verwendung grundsätzlicher Bedarfsermittlungsinstrumente notwendig.

Transparenz

​Der Vorgang von der Feststellung des Bedarfs bis hin zum Erlass eines Bescheids muss für die/den Leistungsberechtigte(n) transparent sein.

Bedarf decken

​Der Leistungsträger muss den Bedarf decken, hierauf besteht ein Rechtsanspruch.

Gesamtplankonferenz

Ein Termin, in welchem alle Beteiligten sich zum Inhalt des Gesamtplans austauschen.

Gesamtplan

​Dieses Schriftstück beinhaltet alle Details der Leistung und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Bescheid

​Das rechtsverbindliche Schreiben des Leistungsträgers.

Widerspruch

Schreiben entgegen einer behördlichen Entscheidung.

Gewährungszeitraum

Der Zeitraum, in dem die Leistung gewährt wird.

Wohn- und Betreuungsvertrag

​Ein besonderer Vertag, auf Basis des Gesetzes zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen.

Teilhabe

​Einbezogensein in eine Lebenssituation

BTHG (Artikelgesetz)

​Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt und das für Menschen mit Behinderungen viele Veränderungen bedeutet.

Teilhabeziele

Ziele der Teilhabe, die ​fortlaufend überprüft und angepasst werden müssen.

Zielvereinbarung

​Vertrag über die zweckgebundene Verwendung der Leistung und die Teilhabeziele zwischen der/dem Leistungsberechtigten und Leistungsträger.

Frist

​Anträge und Vorgänge unterliegen Fristen. Hierdurch kann die zeitnahe Bearbeitung der Anliegen gewährleistet werden.


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