top of page

Was sind Assistenzleistungen?

Assistenzleistungen sind relativ neu, bzw. neu gefasst und als Leistungstatbestand im Sozialgesetzbuch aufgenommen. Das grundsätzliche Ziel dieser Leistungen ist, Menschen mit Einschränkungen in ihrer selbstbestimmten Bewältigung des Alltags zu unterstützen.


Der Leistungskatalog, also die Leistungen, die gesetzlich hierfür vorgesehen sind, ist offen gestaltet. Dies hat zur Folge, dass Leistungen sehr individuell sein können und keineswegs einem festgelegten Schema folgen. Der nachfolgenden Paragraph (Auszug) regelt die Basis:

§ 78 SGB IX Assistenzleistungen

Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht.


Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.

Grundsätzlich muss vorab der Inanspruchnahme die Ausgestaltung der Leistungen in einen Gesamtplan aufgenommen werden. Dies geschieht durch den Kostenträger.


Menschen mit Einschränkungen können hierbei aus zwei Formen von Assistenzleistungen wählen:

vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen

Der kompensatorische Ansatz wird im Regelfall durch die einfache Assistenz erbracht und nimmt eine ausgleichende Rolle ein.

Befähigung zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung

Ergänzend können Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson (Hintergrundleistungen) in Anspruch genommen werden. Menschen mit insbesondere seelischen Behinderungen benötigen oftmals Sicherheit und Halt, ständig jemanden erreichen zu können, ohne dass ein konkreter Anlass besteht.

bottom of page