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Welche Aufgabe hat die Eingliederungshilfe?


Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.


Durch ein einfaches Beispiel kann die Aufgabe der Eingliederungshilfe präzisiert und veranschaulicht werden:


Ein leistungsberechtigter Mann, 50 Jahre alt, definiert seine Vorstellungen von Teilhabe und individueller Lebensführung anders als eine junge Frau Mitte 20. So mag für ältere Menschen die Teilnahme an Gruppenaktivitäten und Ausflügen von großem Interesse sein. Eine junger Mensch möchte sich in sportlichen Aktivitäten und Herausforderungen ausprobieren und finden. In ihrer Unterschiedlichkeit vereint diese zwei Menschen jedoch ein gemeinsames Ziel:

Leben wie gleichaltrige Menschen ohne Einschränkungen. Diese "Teilhabelücke", die sich oftmals zwischen der aktuellen Lebenssituation und erfüllter Lebensführung befindet, nennt sich Bedarf. Im Rahmen eines Verwaltungsvorgangs wird dieser Bedarf nach festgelegten Regeln, unter Berücksichtigung einiger Methoden und Rechtsvorschriften, ermittelt.

Der festgestellte Bedarf bestimmt über die Ausgestaltung der Leistungen, die notwendig sind, um das genannte Ziel (Teilhabe) und Unterziele erreichen zu können und wird anschließend durch Leistungen der Eingliederungshilfe gedeckt.


Auf Antrag muss dies als Leistungsform Persönliches Budget genehmigt werden. Das Persönliche Budget ermöglicht die eigenverantwortliche Verwaltung der Leistung.


Und welche Leistungen sind das? So kann der beschriebene Mann Unterstützung in der Strukturierung und Einhaltung seiner Freizeitgestaltung erhalten, die junge Frau wird durch eine Assistenzkraft zu sportlichen Aktivitäten begleitet. In der Folge können beide an gesellschaftlichen Aktivitäten teilnehmen.


Weiterführende, sogenannte befähigende Leistungen, können den Bedarf langfristig sogar verringern. Diese Form der Assistenzleistungen sollen insbesondere die Selbstbestimmung, Selbstverantwortlichkeit, Selbständigkeit und soziale Verantwortung stärken. Dies kann bedeuteten, dass die junge Frau ausschließlich bei Spannungszuständen eine Begleitung benötigt und im Regelfall eigenständig sportlichen Freizeitaktivitäten nachgehen kann.


Der Leistungskatalog, insbesondere im Bereich der Assistenzleistungen, ist vielfältig und bewusst offen durch den Gesetzgeber gestaltet. Soweit die erbrachte Leistung wirksam im Sinne der Erreichung der Teilhabe(-ziele) ausgeführt wird, ist der Leistungsträger mit den selbstbestimmten Entscheidungen der Leistungsberechtigten nicht befasst und auch nicht befugt, in diese Selbstbestimmung einzugreifen.


Eine Aufstellung der Basisleistungen werden wir in einem weiteren Beitrag vornehmen.



Wie viele Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe? - Zahlen, Daten und Fakten aus dem Jahr 2021


7,9 Mio Menschen mit Schwerbehinderung leben in Deutschland

Menschen mit Behinderung haben Beeinträchtigungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Sie sind schwer­behindert, wenn ihnen von den Versorgungs­ämtern ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt worden ist.

1 Mio Menschen erhalten Eingliederungshilfe
730.000 Menschen erhalten eine der Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Ø 34 Durchschnittsalter
288.000 Menschen erhalten Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
< 1% Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Stand: 2020/2021

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wikipedia, Recherche

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